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Bildungsprämie: 500 Euro geschenkt für Weiterbildung

Aktualisiert: 10. Okt. 2018

Was ist die Bildungsprämie und wie nutze ich diese Förderung für mich?

Auf unserer DFA Homepage können Sie sich zur Bildungsprämie und zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten informieren.
500€ Zuschuss vom Staat

Ein Leben lang lernen, das fällt manchmal gar nicht so leicht. Oft fehlt die Zeit oder das Geld ist knapp. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt deswegen bis Ende 2020 eine Bildungsprämie.


Wer die Bildungsprämie bekommt Den Prämiengutschein erhalten Personen, die pro Woche durchschnittlich 15 Stunden arbeiten und jährlich weniger als 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben. Dieser Betrag darf nicht mit dem Bruttoarbeitslohn verwechselt werden. Von diesem werden beispielsweise noch Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Altersgrenzen gibt es für die Bildungsprämie seit 1. Juli 2017 nicht mehr.


So viel Geld steht Ihnen zu Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann mit einem Bildungsgutschein rechnen. Die Höhe des Gutscheins hängt von den Kosten der Weiterbildung ab: Die Hälfte übernimmt der Staat, die andere Hälfte muss der Kursteilnehmer selbst bezahlen. Für den Zuschuss des Staates gilt jedoch eine Obergrenze von 500 Euro, auch wenn die Weiterbildung mehr als 1000 Euro kostet.


So beantragen Sie die Bildungsprämie Kursteilnehmer können sich den Prämiengutschein an einer von rund 530 Beratungsstellen ausstellen lassen. In einem Beratungsgespräch prüfen die Mitarbeiter, ob Interessenten die Voraussetzungen für die Prämie erfüllen. Dafür sind ein Lichtbildausweis, ein aktueller Einkommensteuerbescheid und ein Nachweis über die aktuelle Beschäftigung nötig.

Wichtig dabei: Das Beratungsgespräch muss vor Kursbeginn stattfinden. Ansonsten kann der Prämiengutschein dafür nicht mehr verwendet werden. Das gilt auch, wenn der Kurs bereits bezahlt oder eine Rechnung für die Weiterbildung ausgestellt wurde.


Nicht alle Weiterbildungen werden gefördert In der Beratungsstelle erfahren Weiterbildungswillige auch, welche Angebote förderfähig sind. Ausgenommen von dem Zuschuss sind beispielsweise Weiterbildungen zur Gesundheitsprävention oder im Ausland. Auch für Weiterbildungen, die als Einzelunterricht konzipiert sind oder ausschließlich mit Selbstlernmedien stattfinden, gibt es keine Bildungsprämie. Darüber, ob ein spezieller Kurs für die Bildungsprämie in Frage kommt, können die Mitarbeiter der Beratungsstellen Auskunft geben.


So lösen Sie den Gutschein ein Den Prämiengutschein vergeben die Beratungsstellen direkt nach dem Gespräch. Im Anschluss ist dieser sechs Monate für alle förderfähigen Weiterbildungen gültig. Kursteilnehmer müssen vor Rechnungsstellung und Kursbeginn den Gutschein vorlegen. Der Anbieter der Weiterbildung zieht die Hälfte der Gebühren bis maximal 500 Euro gleich ab, so dass nur noch der Restbetrag bezahlt werden muss.


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